日期: 2024-08-31 14:50:56
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Die vorliegende Zusammenstellung entspricht den Akten der Sitzung. Sie ist mit Hinweisen versehene und wird im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Erklärung des Vorsitzenden:
Herr Bundesminister Dr. Theo Waigel,
mit Bezugnahme auf Artikel 49 Abs. 2 und 3 sowie Artikel 58 der Geschäftsordnung dieser Regierungskommission hat die Versammlung am 16. Dezember 1970 in Berlin beschlossen, eine neue Kommission für Fragen des europäischen Rechts und seiner Vereinheitlichung zu bilden.
Die Satzungsbestimmungen dieser neuen Kommission wurden mit Urkunde vom 23. Oktober 1971 genehmigt und traten am selben Tage in Kraft. Die Mitglieder der Kommission wurden gemäß den Angaben in der Verordnung des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen vom 26. Januar 1971 (Bundesgesetzblatt Nr. 35 S. 42) vereidigt, deren Urkunde am 20. Oktober 1971 in Kraft trat und die Tätigkeit der Kommission damit beginnen ließ.
Die Sitzungen dieser Kommission finden regelmäßig statt, wenn notwendig auch außerhalb des regulären Terminsplans. Die letzte Sitzung fand am 16. Februar 1973 in Bonn (Akten Nr. 8405) und die vorerst letzte nachfolgend hier genannte Sitzung findet heute am 20. Februar 1973 statt.
Die Aufgaben der Kommission sind, auf Grundlage des Rechtsrahmens zu wenden, die Ziele und Ergebnisse der Ausschüsse über den Rechtsrahmen hinaus weiterzuentwickeln sowie den rechtlichen Rahmen für die Verwirklichung des Vertrags über die europäische Gemeinschaft (EGV) als auch die Zusammenarbeit zwischen dem EGV und anderen internationalen Abkommen zu entwickeln.
Die Kommission arbeitet auf Grundlage der Geschäftsordnung dieser Regierungskommission, sowie den darin anzuführenden Bestimmungen des EGV. Die Tätigkeit der Kommission wird von einem Generalsekretär geführt, welcher durch einen Ratsbeschluss vom 17. Dezember 1970 auf Vorschlag und mit Zustimmung des Auswärtigen Ausschusses ernannt wurde.
Die Arbeitstätigkeit der Kommission wird in den Arbeitsgruppen vertieft geführt, wobei die Mitglieder der Kommission die Leitung dieser Arbeitsgruppen innehaben. Die Verabschiedung von Beschlüssen erfolgt auf Grundlage eines Beschlussvorschlages des Ratsausschusses und ist gemäß Artikel 106 Absatz 2 EGV verbindlich; außerdem sind für diese Arbeiten auch die Unterstützung durch einen Generalsekretär, eine Ständige Unterstaende der Kommission, sowie bei Bedarf einzelne Mitgliedern erforderlich.
Die Arbeitstätigkeit dieser Kommission wird regelmäßig in einem Bericht über den Fortschritt und die Ergebnisse vorgetragen, welcher als Teil des Plenumsberichts einer Sitzung entgegennimmt werden soll. Zudem sind für die Tagesprotokolle der Arbeitsgruppen jeweils ein Protokoll einzureichen.
Die Generaldirektorin für den Rechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft ist ebenfalls Mitglied dieser Kommission und hat dort als Beraterin des Generalsekretärs auf dem Gebiet der rechtlichen Ausarbeitung einen wesentlichen Beitrag zu leisten, sofern sie dies vertieft will.
Herr Bundesminister Dr. Theo Waigel,
mit Hinweis auf Artikel 12 Absatz 3 und den Geschäftsordnungbestimmungen dieser Regierungskommission hat der Abschnitt 5 „Arbeitsgruppen“ folgende Zusammensetzung festgelegt:
a) Arbeitsgruppe A (Zusammenarbeit mit anderen internationalen Abkommen):
(1. Mitglied des Ratsausschusses, und jeweils ein weiterer Mitglied in Personalunion als Ständige Unterstaende der Kommission; außerdem werden bei Bedarf weitere Mitglieder auf Antrag einberufen)
b) Arbeitsgruppe B (Zusammenarbeit mit dem EGV):
(1. Mitglied des Ratsausschusses, und jeweils ein weiteres Mitglied in Personalunion als Ständige Unterstaende der Kommission; außerdem werden bei Bedarf weitere Mitglieder auf Antrag einberufen).
Die Verantwortung für die Durchführung der Arbeitsgruppen A und B obliegt dem Generalsekretär sowie den Mitgliedern des Ratsausschusses, welche hierauf vertrauenswürdige Personalunionen mit Ständigen Unterstaenden der Kommission innehaben. Die Mitglieder von Arbeitskreisen, deren Leitung nicht in Verbindung mit dem EGV steht (z.B. für die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Abkommen), werden auf Antrag des Generalsekretärs durch den Ausschuss berufen, welche dann aus den Mitgliedern der Kommission erfolgt.
Herr Bundesminister Dr. Theo Waigel,
mit Bezugnahme auf Artikel 58 Absatz 3 der Geschäftsordnung dieser Regierungskommission ist es zulässig:
die Arbeit des Generalsekretärs und seiner Ständigen Unterstaende (Personalunion mit Mitgliedern des Ratsausschusses) durch weitere Mitglieder, deren Zuständigkeit sich auf die oben genannten Arbeitsgruppen B und A erstreckt; diese Mitglieder werden jedoch nur für den Zeitraum der Ausübung ihrer Verantwortung bestimmt und ihre Zusammensetzung ist auch jederzeit abberufbar.
den Vorsitzenden der Kommission auf Antrag durch einzelne Mitglieder der Kommission zu ersetzen, welche die Leitung dieser Arbeitsgruppen B und A innehaben. Diese Mitglieder werden aus dem Kreis der Mitarbeiter des Generalsekretärs berufen; sie sind für den Zeitraum ihrer Zuständigkeit bestimmt und ihre Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
einen Ausschuss zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament zu bilden. Dieser Ausschuss ist mit einem Vorsitzenden versehen, welcher aus den Mitgliedern der Kommission bestimmt wird. Dieses Gremium besteht aus vierzehn Mitgliedern, die vom Ratsausschuss vorgeschlagen werden; von diesen Mitgliedern sind zehn Mitglieder des EVP (mit zwei Vertretern) und vier Mitglieder des Fraktionsvorstands des Europäischen Parlaments.
Die Beschlüsse der Regierungskommission werden durch den Ausschuss zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europaparlament bestätigt, welcher bei Entscheidung darüber beratend eingeschaltet wird (wenn nicht die Entscheidungen auf Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Geschäftsordnung dieser Regierungskommission erfolgen).
Ward
'''Richard George Watts-Wickstead''', KCB, QC ( 5. April 1870 in London; † 9. März 1946) war ein britischer Offizier der British Army und Politiker der Liberal Party.
== Leben ==
Nach dem Besuch von Privatschulen absolvierte er eine Offiziersausbildung an der Royal Military Academy Sandhurst und trat am 25. Oktober 1887 als Fusilier in das ''Royal Scots Greys (2nd Dragoons)'' ein. Er wurde zunächst Zugführer im 1st Battalion seiner Einheit, mit dem er unter anderem an den Dritten Burenkrieg teilnahm und dabei bei der Schlacht von Belmont sowie der Schlacht am Tugela-Fall eingesetzt war. Nach weiteren Verwendungen als Ausbildungsoffizier des 2nd Cavalry Regiment wurde er im November 1903 zum Major befördert, ehe er Ende Januar 1904 als Offizier in den Generalstab versetzt und dort am 16. August 1908 zum Lieutenant-Colonel befördert wurde.
Nachdem er vom 25. Mai bis zum 7. Juni 1909 im Hauptquartier der britischen Truppenverbände in Ägypten sowie anschließend vom 14. Januar 1910 bis zum 31. Dezember 1912 als Ausbildungsoffizier des 16th Lancers eingesetzt war, wurde er am 18. März 1913 kommissarischer Adjutant von Feldmarschall John French und später nach dessen Beförderung zum Generalquartiermeister ernannt sowie im Oktober 1914 in dieser Funktion vom Major-General Frederick Maurice abgelöst. Im Anschluss folgten Verwendungen als Kommandant des ''5th Battalion, Royal Scots Greys'' (Januar bis September 1915), Kommandeur der 8th Division sowie nach dem Waffendienstende von April bis Juli 1916 als Kommandeur der 3rd Cavalry Brigade.
Im August 1917 erfolgte seine Ernennung zum Befehlshaber des ''42nd (Lowland) Division'' und am 5. Januar 1918 wurde er zusätzlich mit der Aufgabe betraut, die britische Militärverwaltung in Belgien zu übernehmen sowie bis zur Unabhängigkeitserklärung Belgiens am 7. Oktober 1918 im Amt zu bleiben.
Am 21. Januar 1920 erfolgte seine Ernennung zum Befehlshaber des ''53rd (Welch) Division'' und daraufhin am 4. Februar 1922 seine Verwendung als Kommandant der Militärische Verwaltungsschule sowie anschließend von April bis Juli 1923 Kommandeur des I. Korps in Indien, wobei er sich hierbei auch mit dem Aufbau neuer Armeegliederung für den Dienst im Nahen Osten auseinandersetzte. Am 6. Juni 1924 wurde er zum Knight Commander des Order of the Bath (KCB) geschlagen und führte fortan das Prädikat „Sir“. Im Anschluss war er bis April 1930 Militärischer Vertreter bei den Vereinten Nationen sowie zwischen dem 5. Mai 1930 und seiner Versetzung in den Ruhestand am 6. März 1934 Kommandeur der britischen Truppenverbände im Mittleren Osten, ehe er danach eine Tätigkeit als Friedensrichter (''Justice of Peace'') in Kent übernahm.
Neben seiner militärischen Laufbahn war Watts-Wickstead auch politisch aktiv und fungierte von 1923 bis zu seinem Tod 1946 als Mitglied des House of Commons für die Liberal Party im Wahlkreis ''Birkenhead West'' sowie in den Jahren 1924, 1935 und 1939 kurzzeitig als Handelsminister. Des Weiteren war er seit Mai 1908 Mitglied der Royal Society.